Kfz-Strafen: Punktesystem 2014
Wer beispielsweise über eine rote Ampel fährt, muss nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. Haben sich zu viele Punkte angesammelt, geht es zum Aufbauseminar, auch als "Idiotentest" bekannt, oder man verliert den Führerschein. Ab Mai 2014 wird sich dieses System deutlich verändern.
Bislang werden in die Verkehrssünderkartei Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße von 40 Euro eingetragen. Auch Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr werden dort als Punkte vermerkt.
Ab dem 1. Mai 2014 werden nur noch Ordnungswidrigkeiten ab 60 Euro sowie Verkehrsstraftaten vermerkt. Beleidigungen im Straßenverkehr, Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Kennzeichenmissbrauch und Unfall mit leichter Verletzung (sofern kein Fahrverbot) werden nicht mehr berücksichtigt. Auch unberechtigtes Fahren in der Umweltzone, Verstöße gegen die Kennzeichenregelungen, Verstöße gegen Fahrtenbuchauflagen sowie Sonn- und Feiertagsverbote für Lkw tauchen nicht mehr in dem Register auf. Taten, die nach neuem Recht nicht mehr eingetragen würden, werden zum 1.5. automatisch gelöscht.
Für Autofahrer ist dies jedoch nicht unbedingt ein Grund zum Jubeln. Denn geahndet werden diese Vergehen nach wie vor. Zudem werden andere Delikte durch die Punktereform teurer. Handy am Steuer oder Verstöße gegen die Winterreifenpflicht werden in Zukunft beispielsweise 60 statt 40 Euro kosten und damit auch in das Verkehrsregister eingetragen.
Die aktuellen Punkte werden wie folgt umgerechnet:
Alter Punktestand |
Neuer Punktestand |
1-3 |
1 |
4-5 |
2 |
6-7 |
3 |
8-10 |
4 |
11-13 |
5 |
14-15 |
6 |
17-18 |
7 |
Mehr als 18 |
8 |
Die Reduktion der Punkte scheint zunächst positiv, doch nach der neuen Regelung wird der Führerschein bereits bei acht Punkten entzogen. Die Maßnahmen sehen wie folgt aus:
Punkte alt |
Punkte neu |
Maßnahme |
8-13 |
4-5 |
Ermahnung |
14-17 |
6-7 |
Verwarnung |
Ab 18 |
Ab 8 |
Entzug |
Jedoch ist es auch weiterhin möglich, Punkte durch ein freiwilliges Aufbauseminar abzubauen.
Im Übrigen hat jeder das Recht, seinen aktuellen Punktestand einzusehen. Aus Datenschutzgründen muss der Antrag schriftlich per Post gestellt werden.