Auto anmelden: Wissenswertes rund um die eVB-Nummer

Wer in Deutschland ein Automobil neu anmelden oder ein bereits vorhandenes Fahrzeug ummelden möchte, kommt nicht ohne sie aus: Die eVB-Nummer muss bei der zuständigen Behörde vorhanden sein, sonst kann die Registrierung des Kfz nicht vorgenommen werden. Vielen Fahrzeughaltern ist die eVB-Nummer unbekannt und sie wissen nicht, warum sie so wichtig ist und was sie eigentlich besagt. Wenn Sie mehr über die eVB Nummer erfahren möchten, können Sie sich im folgenden Artikel genauer zu diesem Thema informieren.

Was genau ist eigentlich die eVB-Nummer?

Die Abkürzung „eVB“ steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Diese Bezeichnung macht bereits klar, was die siebenstellige Nummer besagt: Sie gibt Auskunft darüber, ob für ein Kraftfahrzeug ein gesetzlich vorgeschriebener Haftpflicht-Versicherungsschutz besteht. Ohne einen solchen dürfen Sie in Deutschland nicht mit Ihrem Fahrzeug im Straßenverkehr unterwegs sein. Die eVB-Nummer soll besonders den Behörden die Arbeit erleichtern. Sie wird bei bestehendem Versicherungsschutz in einer nationalen Datenbank gespeichert, auf die Zulassungsstellen, das Straßenverkehrsamt und vergleichbare Behörden Zugriff haben. So können die Mitarbeiter mit wenigen Klicks erkennen, ob ein Fahrzeug auch wirklich versichert ist oder nicht. Die eVB-Nummer besteht aus einer Abfolge aus Zahlen und Buchstaben, die eindeutig dem jeweiligen Kraftfahrzeug zugeordnet werden kann.



Wann benötigen Sie die eVB-Nummer?

Es gibt unterschiedliche Situationen, in denen Sie Ihre eVB-Nummer benötigen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie ein Fahrzeug neu zulassen möchten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie erstmalig ein Kfz anmelden oder lediglich einen Fahrzeugwechsel vornehmen. Auch bei der Ummeldung eines Fahrzeugs ist die Nummer erforderlich. Das gilt nicht nur bei einem Halterwechsel, sondern auch im Falle eines Umzugs des Fahrzeughalters. Möchten Sie ein bis dato stillgelegtes Auto wieder zulassen, ist ebenfalls die eVB-Nummer vonnöten.



Sonderregelungen gibt es für Probefahrten oder das Überführen von Fahrzeugen: Da der Versicherungsschutz hierbei von den regulären Bedingungen abweicht, erhalten Sie eine gesonderte eVB-Nummer. Der Wechsel der Kfz-Haftpflichtversicherung kann dagegen ganz ohne die Vorlage besagter Nummer vorgenommen werden: Der neugewählte Versicherungsanbieter übermittelt diese automatisch an das Kraftfahrt-Bundesamt, ohne dass Sie selbst etwas tun müssen.

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Wo und wie bekommen Sie die eVB-Nummer?

Sprechen Sie bei der jeweiligen Behörde vor, um ein Fahrzeug an- oder umzumelden, wird immer die Vorlage der eVB-Nummer verlangt. Haben Sie diese nicht parat, werden Sie unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt. Um sich diesen unnötigen Zeitaufwand zu ersparen und den Ablauf zu erleichtern, ist es ratsam, bereits vorab die eVB-Nummer zu beantragen. Dies ist etwa online möglich, wenn Sie einen Antrag auf eine Kfz-Versicherung stellen. Nach Angabe aller relevanten Daten erhalten Sie am Ende des Vorgangs eine Bestätigung, die auch die eVB-Nummer beinhaltet. Diese können Sie sich ausdrucken oder herunterladen. Wahlweise kann die Nummer auch per SMS oder E-Mail an Sie versendet werden.

Selbstverständlich haben Sie alternativ auch die Möglichkeit, eine Niederlassung Ihres Versicherungsanbieters persönlich aufzusuchen und dort nach der eVB-Nummer zu fragen. Die Mitarbeiter werden Ihnen die siebenstellige Zahlen- und Buchstabenfolge direkt ausdrucken und mitgeben. Das Beantragen der eVB-Nummer ist kostenlos. Geht damit aber ein Antrag für eine Kfz-Versicherung einher, müssen dafür natürlich bei einem Vertragsabschluss die entsprechenden Beiträge entrichtet werden.

So wichtig sind die korrekten Angaben beim Antrag

Haben Sie Ihre Daten erst einmal angegeben, dürfen die offiziellen Stellen diese im Nachhinein nicht mehr verändern. Das bedeutet, Sie sollten besondere Sorgfalt bei der Angabe aller Informationen walten lassen und sich keine Fehler erlauben. Alles muss genau so angegeben werden, wie es in Ihrem Personalausweis vermerkt ist. Haben Sie etwa mehrere Vornamen, müssen auch alle vermerkt werden. Außerdem muss die eVB-Nummer unbedingt auf den Namen des Fahrzeughalters ausgestellt werden. Sollte Ihnen dennoch ein Fehler bei Ihren persönlichen Daten unterlaufen, besteht die Möglichkeit, die eVB-Nummer ein weiteres Mal zu beantragen.

Weitere Fakten zur eVB-Nummer

Sobald Sie Ihre eVB-Nummer erhalten haben, ist diese mit sofortiger Wirkung gültig. Beantragen Sie diese online, können Sie die Nummer nutzen, wenn Sie die entsprechende Bestätigung per Mail in Ihrem Postfach vorfinden. Grundsätzlich gilt: Eine Kfz-Versicherung, eine eVB-Nummer. Nach dem Erhalt ist sie 18 Monate gültig. Die Anmeldung muss also innerhalb dieses Zeitraums verwendet werden: Danach ist sie nicht mehr für das An- oder Ummelden geeignet. Sie können die eVB-Nummer einmalig benutzen, bevor sie verfällt. All dies gilt für Privatkunden, für Geschäftskunden greifen andere Bedingungen. Wer beispielsweise eine Fahrzeugflotte im Rahmen seines Unternehmens besitzt, kann eine Dauer-eVB-Nummer beantragen. Diese hat kein Verfallsdatum und kann für die gesamten Zulassungen des Betriebs gleichermaßen verwendet werden.

Die eVB-Nummer wird übrigens in einer Datenbank der GDV Dienstleistungs-GmbH gespeichert. Diese ist Teil des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft und verwahrt unter anderem auch die eVB-Nummer, die bei Bedarf den zuständigen Zulassungsbehörden zur Verfügung gestellt wird. Die GDV DL ist auch dafür zuständig, die entsprechende Nummer sowie weitere relevante Daten bei einem Kfz-Versicherungswechsel an den neuen Anbieter weiterzuleiten. In der Vergangenheit wurde für das An- oder Ummelden eines Kraftfahrzeugs die sogenannte Deckungs- oder Doppelkarte eingesetzt. Diese gab Auskunft über den bestehenden Versicherungsschutz eines Kraftfahrzeugs und wurde bei der Zulassung bei der Behörde vorgelegt. Da dieser Vorgang aber für die offiziellen Stellen sehr aufwendig ausfiel, wurde im Jahr 2008 die eVB-Nummer eingeführt.


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