Wer ist der Fahrer? Die Rückverfolgung von Autokennzeichen
Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, ob es nicht möglich wäre, über das Nummernschild etwas mehr über den dazugehörigen Fahrzeughalter herauszufinden - sei es aus Wut über sein Verkehrsverhalten oder nur aus reiner Neugier?
Nun ist es in Deutschland aber grundsätzlich nicht zulässig, das
Nummernschild eines Autofahrers zurückzuverfolgen und so dessen private Daten in Erfahrung zu bringen. Die Adresse und der Name dieser Person sind auf diese Weise für niemanden – mit Ausnahme der Polizei – einsehbar. Dank der deutschen Gesetze und strengen Datenschutzverordnungen bleibt so die Anonymität eines jeden Verkehrsteilnehmers gewahrt.
Es besteht jedoch unter den notwendigen Voraussetzungen die Möglichkeit, sich bei berechtigtem Interesse personenbezogene Daten über die Polizei oder die zuständigen Zulassungsstelle übermitteln zu lassen, wenn dieses nicht offenkundig dem Willen der Person, auf die sich die Daten beziehen, widerspricht.
Solche Voraussetzungen sind bei der Polizei z.B. gegeben, wenn
- offensichtlich ist, dass die Datenübermittlung im Interesse der betroffenen Person liegt und sie in Kenntnis der Sachlage ihre Einwilligung hierzu erteilen würde.
- der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das Geheimhaltungsinteresse der betroffenen Person überwiegt.
So können etwa im Falle eines Unfalls mit Fahrerflucht über das Kennzeichen des Fahrzeughalters dessen
Versicherung und Versicherungsnummer preisgegeben werden – allerdings keinerlei andere Daten!
Die Rechtsgrundlage für diese Regelungen bildet das Polizeigesetz des jeweiligen deutschen Bundeslandes.
In anderen Ländern wird der Datenschutz hingegen ganz anders interpretiert und in Bezug auf die Rückverfolgung von Kfz-Kennzeichen gehandhabt: In der Schweiz beispielsweise können alle Daten zum Fahrer eines Wagen mittels Kfz-Kennzeichenverfolgung jederzeit von jedem eingesehen werden, es sei der Halter hat eine Sperrung der Daten beantragt. Ermöglicht wird dies durch den
Autoindex, ein Verzeichnis bzw. eine zentrale Datenbank der Schweizer Zulassungs- bzw. Straßenverkehrsbehörden. Dieser Service wird mittlerweile auch online angeboten, ist jedoch kostenpflichtig.
fahrerbewertung.de hingegen ist kostenlos und hält sich strikt an die Vorgaben der deutschen Rechtsprechung: Hier können Sie einen Einblick gewinnen, welche Beobachtungen andere Autofahrer zu einem bestimmten Fahrzeug / Nummernschild im Straßenverkehr gemacht haben als erste Einschätzung zum Fahrverhalten des bewerteten Fahrers. Dabei bleibt die betroffene Person dahinter jedoch stets anonym und der Schutz der Privatsphäre bleibt gewahrt.